Aktuelles
Neue Pflegegrade ab 2022
Die Leistungen bei Pflegegraden in der häuslichen Pflege ab 2022
Ansonsten erhalten sie keine Pflegesachleistungen für häusliche Pflege durch einen Pflegedienst und müssen die Kosten selbst tragen.
Nur Leistungen als Bewohner ambulant betreuter Wohngruppen, Pflegehilfsmittel und Zuschüsse zur altersgerechten Wohnraumgestaltung (bis zu 4.000 Euro) sowie zwei kostenlose Beratungsbesuche pro Jahr stehen ihnen zu.
Dagegen haben Pflege- und Betreuungsbedürftige mit den Pflegegraden 2 bis 5 Anspruch auf Pflegesachleistungen für die Pflege durch einen häuslichen Pflegedienst oder die ambulante Versorgung in einer Einrichtung für Tagespflege oder Nachtpflege.
Hier die neuen Sätze für Pflegesachleistungen ab 2022:
- Pflegegrad 2: monatlich 761 Euro
- Pflegegrad 3: monatlich 1.432 Euro
- Pflegegrad 4: monatlich 1.778 Euro
- Pflegegrad 5: monatlich 2.200 Euro
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können anstelle dieser Pflegesachleistungen bei Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst auch Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige, Freunde Bekannte beantragen.
Hier die neuen Leistungssätze für das monatliche Pflegegeld:
- Pflegegrad 2: 333 Euro
- Pflegegrad 3: 573 Euro
- Pflegegrad 4: 765 Euro
- Pflegegrad 5: 947 Euro