Aktuelles
Neue Pflegegrade ab 2022
Die Leistungen der Pflegegraden 1-5 in der häuslichen Pflege ( Sachleistung) ab 2025
Ansonsten erhalten sie keine Pflegesachleistungen für häusliche Pflege durch einen Pflegedienst und müssen die Kosten selbst tragen.
Nur Leistungen als Bewohner ambulant betreuter Wohngruppen, Pflegehilfsmittel und Zuschüsse zur altersgerechten Wohnraumgestaltung (bis zu 4.180 Euro) sowie zwei kostenlose Beratungsbesuche pro Jahr stehen ihnen zu.
Dagegen haben Pflege- und Betreuungsbedürftige mit den Pflegegraden 2 bis 5 Anspruch auf Pflegesachleistungen für die Pflege durch einen häuslichen Pflegedienst oder die ambulante Versorgung in einer Einrichtung für Tagespflege oder Nachtpflege.
Sätze für Pflegesachleistungen ab 2025:
- Pflegegrad 1: monatlich 131,00 Euro
- Pflegegrad 2: monatlich 796,00 Euro
- Pflegegrad 3: monatlich 1.497,00 Euro
- Pflegegrad 4: monatlich 1.859,00 Euro
- Pflegegrad 5: monatlich 2.299 Euro
Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 können anstelle dieser Pflegesachleistungen bei Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst auch Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige, Freunde Bekannte beantragen.
Sätze für das monatliche Pflegegeld ab 2025:
- Pflegegrad 1: 131,00 Euro
- Pflegegrad 2: 347,00 Euro
- Pflegegrad 3: 599,00 Euro
- Pflegegrad 4: 800,00 Euro
- Pflegegrad 5: 990,00 Euro
Entlastungsleistungen für Pflegegrade 1-5 ab 2025 :
- 131,00 Euro monatlich
Pflegemittel zum Verbrauch ab 2025:
- 42,00 € monatlich
Wohngruppenzuschlag ab 2025:
- 224,00 €